Nachwuchsfoerderung Name: Landesprogramm Baden-Wuerttemberg zur Foerderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Aufgaben: Zur Entwicklung einer engeren Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in Baden-Wuerttemberg foerdert die Landesregierung qualifizierte Nachwuchskraefte aus Hochschulen und unternehmen im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Hiermit sollen befristete Beschaeftigungsperspektiven und zusaetzliche Qualifizierungs- sowie Fortbildungsmoeglichkeiten eroeffnet werden. Zielgruppe: Nachwuchswissenschaftler bis max. 35 Jahre Kriterien: Die Finanzierung der Foerdermassnahmen erfolgt grundsaetzlich haelftig durch die Landesregierung und die Wirtschaft. Frist: 30. September 1994 Organisation: Ministerium fuer Wissenschaft und Forschung Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart Infos: Frau Fath, Tel. 4210 ***TFN 6/94 ***